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Ein Au-Pair ist eine flexible Unterstützung im Alltag sowohl bei der Kinderbetreuung als auch im Haushalt. Mit Hilfe eines Au-Pairs können Sie und Ihre Kinder einen interkulturellen Austausch erleben. Außerdem können Ihre Kinder die Möglichkeit bekommen eine neue Sprache kennenzulernen und eine große Schwester bzw. großen Bruder gewinnen.
 
Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Au- pairs sind keine Hausangestellten und sollten bei Freizeitaktivitäten und Hobbys mit einbezogen werden.

Liebe Gastfamilie schön, dass Sie sich für uns entschieden haben!

Voraussetzungen die sich die Gastfamilie mitbringen müssen, wenn Sie ein Aupair einladen möchten

  • Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 27 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels / Arbeitserlaubnis-EU noch nicht erreicht sein.
  •  Integration in die Gastfamilie.
  • Mitwirkung insbesonders bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich).
  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen, 
  • Finanzielle Beteiligung der Gastfamilie von 70 Euro monatlich für die Teilnahme an Deutschsprachkursen.
  • Beteiligung an den Reisekosten nach Deutschland von Au-Pairs aus Überseeländer in Höhe von 25 Euro/Monat.
  • Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (Zurzeit 280 Euro monatlich).
  • Au-pair-Beschäftigte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung (einschl. Unfallversicherung) muss vorliegen. Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für die Gastfamilie nicht erforderlich. 
  • Angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie.
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Welche sind die Aufgaben und Pflichten eines Au-Pairs? (Bundes Agentur für Arbeit,

                                                                                                                                                                                                                                Stand Juli 2013)

Aufgaben eines Au-pairs
 
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen: 
 
  • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche der Kindern zu waschen und zu bügeln.
  • Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten.
  • Die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen.
  • Das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen. 
 
Arbeitsumfang
 
Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich Babysitting) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren

Was kann das Au Pair erwarten? (Bundes Agentur für Arbeit, Stand Juli 2013)

 
Taschengeld und Reisekosten
 
Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit 280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.
 
Unterkunft und Verpflegung
 
Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.
 
Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft
 
Für das Au-pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.
 
Erholungsurlaub
 
Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt aber für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig. (Bundesagentur für die Arbeit)​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Kann ein Au Pair einen Sprachkurs besuchen? (Bundes Agentur für Arbeit, Stand Juli 2013)

 
 
Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet sich an den Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro monatlich zu beteiligen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen.
 

Welche Kosten kommen auf die Gastfamilie zu? (Bundes Agentur für Arbeit, Stand Juli 2013)

 
 
  •  Taschengeld für das Au-Pair in Höhe von € 280,- monatlich 
  •  eine Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung, ca. € 40,- monatlich 
  •  Aufenthaltserlaubnis (Visa-Verlängerung) einmalig ca. € 100,- 
  •  Verpflegungskosten
  • Kosten für den öffentlichen Nahverkehr (Monatskarte für Bus oder Bahn)
  • Beteiligung an den Reisekosten nach Deutschland von Au-Pairs aus Überseeländer in Höhe von 25 Euro/Monat.
  • 70 Euro monatlich für die Teilnahme an Deutschsprachkursen.(Die Gastfamilie ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, für die Kosten von Sprachkursen oder für die Reisekosten aufzukommen. In der Regel übernimmt aber mittlerweile der Großteil der Familien zumindest die Kosten für den Sprachkurs, daher gilt zumindest die Übernahme der Kosten für den ersten regulären Sprachkurs des Aupairs als vereinbart).
 

Kann man die Kinderbetreuung absetzen? 

 

 

JA die Kinderbetreuungskosten können die Gastfamilien absetzen!
 
Änderungen im Steuerrecht ab 2012 Kinderbetreuungskosten für Krippe, Kindergarten, Tagesmutter und Au-pair leichter absetzbar. Seit Anfang des Jahres 2012 erfolgte im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes eine grundsätzliche Änderung in der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Alle Eltern dürfen ihre Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder, also auch die Ausgaben für ihr Au-pair, steuerlich geltend machen. Sie können diese als Sonderausgaben berücksichtigen lassen, nicht mehr wie vorher als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Diese Sonderausgaben für die Kinderbetreuung werden jetzt von den Finanzämtern ohne Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern anerkannt. Es wird nicht mehr unterschieden, ob die Betreuungskosten wegen einer Berufstätigkeit, einer Ausbildung, einer Krankheit oder aus einem sonstigen Grund entstanden sind. Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gilt unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Als Folge kommen mehr Eltern in den Genuss dieses Steuervorteils. Was nicht geändert wurde: Der Abzug ist auch weiterhin begrenzt auf zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kinder bis zum Lebensalter von 14 Jahren sowie bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Was sind Kinderbetreuungskosten? Zu den Kinderbetreuungskosten zählen zum Beispiel Kosten für Au-pair, Tagesmutter, Krippe, Kindergarten oder Hort. Weil es keinen Pauschbetrag gibt, müssen alle Ausgaben nachgewiesen werden. Aus dem Au-pair-Vertrag sollte hervorgehen, dass ein bestimmter Anteil der Arbeitszeit des Au-pairs für Kinderbetreuung verwendet wird. Das Taschengeld für das Au-pair kann man aufsplitten und zur Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistung, zur anderen Hälfte als Kinderbetreuungsgeld angeben. Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen ist es natürlich erforderlich, dass der Betrag nicht bar bezahlt, sondern auf ein Konto überwiesen wird. Sonst akzeptiert es das Finanzamt verständlicherweise nicht. Kinderfreibetrag und Kindergeld bleiben von den Kinderbetreuungskosten unberührt.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Wir würden uns freuen, Sie als Gastfamilie Hand in Hand begrüßen zu dürfen. Ihr/e Au-pair ist neugierig, Sie kennen zu lernen. Dazu laden Sie den                               und füllen die Formulare bitte vollständig und sorgfältig aus, damit wir eine passende Bewerbung aus dem Ausland finden können !

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Au Pair Agentur Hand in Hand 

​Gina Alexandra Steffens


Tel: +49-17684525434
Email:info@handinhand-aupair.de
Address​​​​​​e: Thuner Weg 64

33104 Paderborn.

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