top of page
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
§1 Geltung
Die Au-pair Agentur HAND IN HAND hat zum Ziel, deutsche Familien mit jungen Menschen aus dem Ausland zur Begründung eines Au-pair-Verhältnisses in Kontakt zu bringen. Ihnen, der Gastfamilie, stellen wir ausführliche Bewerbungsunterlagen des Au-pairs und unsere Erfahrung und Unterstützung zur Verfügung, außerdem Informationen über Versicherungen, Visumformalitäten, sowie die Betreuung während des gesamten Aufenthalts. Diese AGB ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen der Gastfamilie und der Au-pair Vermittlung.
 
§2 Vermittlungsauftrag
Dieser Vermittlungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung eines Au-Pairs mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von 6 - 12 Monaten. Der Auftragnehmer beginnt erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsvertrages mit der Vermittlungstätigkeit.
 
§3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung der folgenden Leistungen:
a) Ausführliche und umfassende Information dem Auftraggeber über die derzeitigen Bestimmungen des Au-pair Programms in der Bundesrepublik Deutschland (siehe Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair-Info für Gastfamilien“ und „Au-Pair bei deutschen Familien“).
b) Aushändigung von Bewerbungsunterlagen der Au-Pair-Bewerber wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Referenzen, Kinderbetreuungsreferenz, persönlicher Brief, Fotos.
c) Beratung bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten. Hilfe bei der Abwicklung des Visumantrag und der Einladungsformalitäten
d) Informationen zu Sprachschulen für ausländische Au-Pairs in Deutschland.
e) Begleitung von Au-Pair und Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes (so lange der Bewerber sich beim Auftraggeber aufhält). Hilfestellung bei Fragen und Problemen, bei Konflikten und Krisensituationen, ggf. die Vermittlung eines neuen Au-Pairs.
f) Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung
 
§4 Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bestätigt, dass sie die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair-Info für Gastfamilien“ und „Au-Pair bei deutschen Familien“ bekommen, gelesen und verstanden hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die darin genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere für die folgenden Punkte:
  • Integration in die Gastfamilie.
  • Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich).
    Au- pairs sind keine Hausangestellten und sollten bei Freizeitaktivitäten und Hobbys miteinbezogen werden.
  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
  • Finanzielle Beteiligung der Gastfamilie von 50 Euro monatlich für die Teilnahme an Deutschsprachkursen.
  • Beteiligung an den Reisekosten nach Deutschland von Au-Pairs aus Überseeländer in Höhe von 25 Euro/Monat.
  • Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (Zurzeit 260 Euro monatlich).
b) Nach der Einreise des Au-Pairs verpflichtet sich der Auftraggeber, alle notwendigen Anmeldeschritte sofort zu erledigen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach der Abreise und der Ankunft des Au-Pairs dieses schriftlich mitzuteilen.
 
§5 Gebühren
a) Sobald sich der Auftraggeber für ein Au-Pair entschieden hat und das Au-Pair mit der Gastfamilie einverstanden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Grundgebühr in Höhe von 280,- Euro zu zahlen.
b) Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 340,- Euro wird innerhalb von 7 Werktagen nach Ankunft des Au-Pairs in der Gastfamilie fällig.
c) Die Gesamtgebühr beträgt somit 620,- Euro und bei erfolgter Vermittlung eines Au-Pairs mit einem geplanten Aufenthalt von 6-12 Monaten.
d) Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,- Euro trägt den Auftraggeber, falls sie die Leistungen des Auftragnehmers nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, nachdem sie zuvor von der Au-Pair Agentur Hand in Hand Vorschläge im Form von Bewerbungsunterlagen der Au-Pair-Bewerber bekommen hat.
e) Hat der Auftraggeber ein Au-pair durch Eigeninitiative (z.B. Au-pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften) gefunden und möchte Hand in Hand Au-Pair ausschließlich mit dee Abwicklung der Einladungsformalitäten beauftragen, so beläuft sich der Betrag auf 260 Euro. (Bei selbst angeworbenen Aupairs, bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen und der Auftragnehmer gewährt keine Garantie).
f) Der Auftraggeber wird die Zahlungen durch Überweisung auf das folgende Konto veranlassen:
 
Kontoinhaber: Gina Steffens
Sparkasse Paderborn -Detmold
Konto-Nr.:1251180
BLZ: 47650130
IBAN: DE63 4765 0130 0001 2511 80
BIC: WELADE3LXXX
 
§6 Vertragserfüllung
Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, die fällig ist, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Die Dienstleistung ist bei Ankunft des Au-Pairs in der Gastfamilie erbracht. Sie ist unabhängig davon, ob die Au-Pair-Beschäftigung tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht. Unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragserfüllung wird die Au-Pair Agentur Hand in Hand das Au-Pair-Verhältnis während des gesamten, legalen Aufenthaltes des Au-Pairs bei der Gastfamilie betreuen.
 
§7Vertragskündigung
a) Der Auftraggeber kann bis zur formalen Einladung des Au-Pairs jederzeit kostenfrei von diesem Vermittlungsvertrag zurücktreten.
b) Die Grundgebühr (§5a) kann bei späterer Kündigung nicht zurückerstattet werden, da sie eine Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung darstellt.
c) Sollte die Kündigung durch den Auftraggeber nach Einleitung des Visumverfahrens erfolgen, sind dem Au Pair außerdem ggf. die Auslagen für die Beantragung des Visums zu erstatten (i.d.R 60 bis 80 Euro). Gegebenenfalls sind von der Gastfamilie auch anfallende Umbuchungsgebühren bezüglich der Anreise des Au-Pairs nach Deutschland zu übernehmen.
d) Der Rücktritt vom Vertrag ist der Au-Pair Agentur Hand in Hand in jedem Fall unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
 
§8 Vorzeitige Kündigung des Au-Pair-Vertrages
Sollte der Vertrag zwischen Gasteltern und Au-Pair von mindestens einer der beiden Vertragsparteien gekündigt werden, so ist dieses der Agentur Hand in Hand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es ist eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen (ab Eingang der Kündigungsanzeige bei Agentur Hand in Hand) einzuhalten. Ein fristlose Kündigung ist nur bei schweren Verfehlungen (z.B. Diebstahl, Misshandlung der Kinder etc.) möglich.
 
§ 9 Neuvermittlung eines Au-Pairs
Wird der Au-Pair-Vertrag zwischen Au-Pair und Gastfamilie innerhalb des ersten Monats nach Eintreffen des Au-Pairs gekündigt und die Neuvermittlung eines Au-Pairs gewünscht, so ist die Neuvermittlung für die Familie kostenfrei.
 
§10 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
a) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar gegenüber der Gastfamilie oder Dritten im Rahmen des Beschäftigungsvertrages verursacht hat, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Zahlungsverpflichtungen des Au-Pair.
b) Bei der Auswahl geeigneter Bewerber ist der Auftragnehmer auf die Angaben der jeweiligen Bewerber und der Referenzgeber angewiesen. Die Au-Pair Agentur Hand in Hand haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben des Bewerbers. Falsche Angaben des Bewerbers führen nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Anspruch auf Gebührenrückerstattung gegenüber der Au-Pair Agentur Hand in Hand.
c) Falls der Auftragnehmer aus seiner Vermittlungstätigkeit heraus einen Schaden bei der Gastfamilie verursacht, haftet er für diesen dem Grunde nach nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
d) Sollte das eingeladene Au-Pair die Au-Pair-Stelle nicht antreten, so führt dieses nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer oder dem Au-Pair. Es führt auch nicht zur Rückerstattung der bereits geleisteten Grundgebühr (§3a). Sollte die Gastfamilie die Gründe des Fernbleibens des Au-Pair nicht zu vertreten haben, wird ihr auf Wunsch ersatzweise ein anderes Au-Pair vermittelt, sofern dieses möglich ist.
e) Sollte trotz Bemühungen des Auftragnehmers keine Vermittlung zustande kommen, so führt dieses nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer.
 
§11 Datensicherheit und Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen gemäß § 298 SGB III. Die Daten werden zur Abwicklung der Vermittlung an Behörden weiter gegeben. Die Gastfamilie und das Au-Pair sind damit einverstanden, dass persönliche Daten während des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
 
§12 Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages/dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden des Auftraggebers mit dem Au-Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder Vermittlungsvereinbarung unwirksam werden, so berühren sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
c) Falls gesetzlich zulässig wird Paderborn als Gerichtsstand vereinbart.
d) Für die von der Au-Pair Agentur Hand in Hand auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kontaktieren Sie uns

Au Pair Agentur Hand in Hand

​Gina Alexandra Steffens


Tel: +49-17684525434
Email:info@handinhand-aupair.de
Address​​​​​​e: Thuner Weg 64

33104 Paderborn.

Deutschland

 

Socialise With Us
  • w-facebook

© Au Pair Agentur Hand in Hand.

bottom of page