Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltung
Die Au-pair Agentur HAND IN HAND hat zum Ziel, deutsche Familien mit jungen Menschen aus dem Ausland zur Begründung eines Au-pair-Verhältnisses in Kontakt zu bringen. Ihnen, der Gastfamilie, stellen wir ausführliche Bewerbungsunterlagen des Au-pairs und unsere Erfahrung und Unterstützung zur Verfügung, außerdem Informationen über Versicherungen, Visumformalitäten, sowie die Betreuung während des gesamten Aufenthalts. Diese AGB ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen der Gastfamilie und der Au-pair Vermittlung.
§2 Vermittlungsauftrag
Dieser Vermittlungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung eines Au-Pairs mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von 6 - 12 Monaten. Der Auftragnehmer beginnt erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsvertrages mit der Vermittlungstätigkeit.
§3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung der folgenden Leistungen:
a) Ausführliche und umfassende Information dem Auftraggeber über die derzeitigen Bestimmungen des Au-pair Programms in der Bundesrepublik Deutschland (siehe Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair-Info für Gastfamilien“ und „Au-Pair bei deutschen Familien“).
b) Aushändigung von Bewerbungsunterlagen der Au-Pair-Bewerber wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Referenzen, Kinderbetreuungsreferenz, persönlicher Brief, Fotos.
c) Beratung bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten. Hilfe bei der Abwicklung des Visumantrag und der Einladungsformalitäten
d) Informationen zu Sprachschulen für ausländische Au-Pairs in Deutschland.
e) Begleitung von Au-Pair und Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes (so lange der Bewerber sich beim Auftraggeber aufhält). Hilfestellung bei Fragen und Problemen, bei Konflikten und Krisensituationen, ggf. die Vermittlung eines neuen Au-Pairs.
f) Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung
§4 Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bestätigt, dass sie die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair-Info für Gastfamilien“ und „Au-Pair bei deutschen Familien“ bekommen, gelesen und verstanden hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die darin genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere für die folgenden Punkte:
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Integration in die Gastfamilie.
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Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich).
Au- pairs sind keine Hausangestellten und sollten bei Freizeitaktivitäten und Hobbys miteinbezogen werden.
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Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
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Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
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Finanzielle Beteiligung der Gastfamilie von 50 Euro monatlich für die Teilnahme an Deutschsprachkursen.
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Beteiligung an den Reisekosten nach Deutschland von Au-Pairs aus Überseeländer in Höhe von 25 Euro/Monat.
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Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
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Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.
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Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (Zurzeit 260 Euro monatlich).