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Der Begriff „Au-pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Der Ausdruck ist universell und lässt sich in keine andere Sprache übersetzen. Au-pairs kommen in ein fremdes Land, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern sowie Land und Menschen kennen zu lernen. Als „Familienmitglied auf Zeit“ lebt das Au-Pair-Mädchen in einer fremden Gastfamilie, die ihr einen anderen Zugang zu einem Land ermöglicht.Im Gegenzug für seine Hilfe bei der Betreuung der Kinder und den täglichen Hausarbeiten gewährt die Gastfamilie dem Au-pair Unterkunft, Verpflegung, und ein kleines Taschengeld.Au-pairs sind keine Hausangestellten und sollten bei Freizeitaktivitäten und Hobbys mit einbezogen werden. Au-pairs sind bis auf seltene Einzelfälle keine ausgebildeten Erzieherinnen. Sie sollten natürlich Erfahrungen in der Kinderbetreuung mitbringen und bereit sein, am Familienleben einer fremden Gastfamilie teilzunehmen. |
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Liebes Au-Pair schön, dass du dich für uns entschieden hast !
Was bedeutet Au-Pair?
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Welche sind die Aufgaben und Pflichten eines Au-Pairs?(Bundes Agentur für Arbeit,
Stand Juli 2013)
Aufgaben eines Au-pairs
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz
von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.
Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:
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Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln.
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Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten.
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Die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen.
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Das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.
Arbeitsumfang
Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich Babysitting) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren.
Was kann das Au-Pair erwarten? (Bundes Agentur für Arbeit, Stand Juli 2013)
Taschengeld und Reisekosten
Ziel und Zweck eines Au-pair-Verhältnisses ist die Vervollständigung der Sprachkenntnisse (ggf. der Berufserfahrung) sowie die Erweiterung des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit 280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-Pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte dies in der Bewerbung angegeben werden.
Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft
Für das Au-pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.
Erholungsurlaub
Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt aber für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig. (Bundesagentur für die Arbeit)
Wer kann Au-Pair werden?
Kann ein Au-Pair einen Sprachkurs besuchen? (Bundes Agentur für Arbeit, Stand Juli 2013)
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Gesetzlichen Bedingungen, um in Deutschland Au-pair zu sein sind:
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Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet sich an den Kosten des Sprachkurses mit mind. 50 Euro monatlich zu beteiligen. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen. |
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Welche Kosten kommen auf dich zu?
Welche Unterstützung bekommt das Au-pair von unserer Agentur Hand in Hand
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Wir würden uns freuen, dich als Au-Pair in unserer Agentur Hand in Hand begrüßen zu dürfen. Deine Gastfamilie ist neugierig, dich kennen zu lernen. Dazu lädst du bitte den Aupairfragebogen herunter und füllst die Formulare bitte vollständig und sorgfältig aus, damit wir eine passende Bewerbung finden können !
Kontaktieren Sie uns
Au Pair Agentur Hand in Hand
Gina Alexandra Steffens
Tel: +49-17684525434
Email:info@handinhand-aupair.de
Addresse: Thuner Weg 64
33104 Paderborn.
Deutschland
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© Au Pair Agentur Hand in Hand.
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